Wie ermittelt man den Wert eines Unternehmens?

 

Die Ertragswertmethode

Am häufigsten angewendet wird die Ertragswertmethode – vor allem beim Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf. Sie wird auch von den Gerichten als das am sinnvollste Verfahren angesehen. Im Kern werden bei dieser Methode der Unternehmensbewertung die zukünftigen erwarteten Erträge des Unternehmens auf den heutigen Tag abgezinst und summiert. Daraus erhält man den sogenannten Barwert der Firma, der dann den Kaufpreis des Unternehmens darstellt. Die Methode wirbt also damit, dass sich der Unternehmenswert hauptsächlich aus dem Potenzial, zukünftig Gewinne zu erwirtschaften, ergibt.

Dieses Verfahren für die Bewertung eines Unternehmens hat nicht zuletzt für Banken, die häufig einen Unternehmenskauf finanzieren, einen Vorteil. Eine Verzinsung des Kaufpreises in Form erwarteter Unternehmensgewinne sorgt für die Sicherheit, dass der Nachfolger das aufgenommene Darlehen inklusive Zinsen auch zurückzahlen kann. Die entscheidende Frage stellt sich damit wie folgt: Welche Höhe darf der Kaufpreis erreichen, damit der erwirtschaftete Gewinn eine adäquate Verzinsung darstellt? Der Käufer des Unternehmens kann somit nicht nur die nötigen Investitionen, sondern auch seine Zins- und Tilgungszahlungen aus dem Kauf des Betriebs finanzieren.



Die Discounted-Cash-Flow-Methode

Eine Variante der Ertragswertmethode ist die sogenannte Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF), die im Zuge von grenzüberschreitenden Firmenfusionen und der Internationalisierung der Kapitalmärkte auch in Deutschland Einzug gehalten hat. Ursprünglich stammt diese Unternehmensbewertungsmethode aus dem anglo-amerikanischen Raum. Hierzulande ist das DCF-Verfahren gleichberechtigt neben dem Ertragswertverfahren durch Wirtschaftsprüfer anerkannt. Der entscheidende Unterschied im Vergleich zum eigentlichen Ertragswertverfahren: Bei der DCF-Methode wird der zukünftige abgezinste Cash-Flow zu Grunde gelegt. Die Kennziffer verdeutlicht, wie viel erwirtschaftetes Geld für Investitionen, Steuern und zum Beispiel Kredittilgung bereitsteht. Üblicherweise wird das Verfahren bei größeren Unternehmen angewandt.


Das Multiplikator- oder Vergleichswertverfahren

Häufig zur Anwendung kommt bei einer Unternehmensbewertung auch das Multiplikator- oder Vergleichswertverfahren. Diese Methode wird vor allem in Branchen angewendet, in den Firmenverkäufe öfter von statten gehen als in anderen Sektoren, wie etwa in der Gastronomie oder im Reinigungsgewerbe. Für die Verhandlungsgrundlage dienen dabei Preistabellen vorheriger Transaktionen. Sinnvollerweise werden dabei Verkäufe von branchengleichen Firmen geprüft, die ähnliche Umsatz- und Gewinnzahlen zeigen. Diese Daten können etwa über Verbände, Kammern und Unternehmensberater bezogen werden.



Substanzwertmethode

An Bedeutung verloren hat das Substanzwertverfahren. Bei dieser Methode der Unternehmensbewertung wird das materiell Bewertbare erfasst und davon die Schulden des Unternehmens abgezogen. Ziel des Verfahren ist es, den Wert zu erhalten, der benötigt würde, um etwa das Unternehmen in seiner derzeitigen Ausstattung neu aufzuziehen oder die Liquidation zu betreiben. Der Verkaufswert, der nach dieser Methode ermittelt wird, kann nur als Wertuntergrenze angesehen werden, da alle immateriellen Werte nicht erfasst werden.